Kennzeichen LAU: Zulassungsbezirk Lauf an der Pegnitz & digitale Abwicklung
Steckbrief zum Unterscheidungszeichen LAU
Das amtliche Unterscheidungszeichen LAU wird im Zulassungsbezirk Lauf an der Pegnitz (Bayern) ausgegeben. Örtlich zuständig ist Landratsamt Nürnberger Land. Über die digitale Plattform können Sie für diesen Bezirk freie LAU-Wunschkennzeichen reservieren, DIN-geprägte Schilder anfordern sowie Neuzulassungen, Umschreibungen und Außerbetriebsetzungen direkt online einreichen.
Zuständige Kfz-Zulassungsbehörde für das Kürzel LAU
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststr. 191207 Lauf a.d.Pegnitz
Öffnungszeiten: Mo-Di 07:30-16:00, Mi 07:30-12:30, Do 07:30-18:00, Fr 07:30-12:30
Zur i-Kfz-Plattform Lauf an der Pegnitz →Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Digitale Plattform-Module für Lauf an der Pegnitz (LAU)
Wählen Sie den gewünschten Vorgang für den Zulassungsbezirk Lauf an der Pegnitz:
Zuständige Kfz-Zulassungsbehörde für das Kürzel LAU – Lauf an der Pegnitz (24)
Antworten zum Unterscheidungszeichen LAU (Lauf an der Pegnitz)
- Welcher Zulassungsbezirk vergibt das Unterscheidungszeichen LAU?
- Das amtliche Kfz-Kennzeichen LAU gehört zum Zulassungsbezirk Lauf an der Pegnitz im Bundesland Bayern. Die örtlich zuständige Behörde ist Landratsamt Nürnberger Land.
- Wie kann ich freie LAU-Wunschkennzeichen online prüfen und reservieren?
- Über die digitale Kennzeichen-Prüfung können Sie Ihre Wunschkombination mit dem Ortskürzel LAU (ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern) abfragen, verbindlich reservieren und geprägte DIN-Schilder direkt per Post anfordern.
- Sind für Fahrzeuge mit LAU-Kennzeichen alle i-Kfz-Vorgänge digital verfügbar?
- Ja. Über die i-Kfz-Plattform für Lauf an der Pegnitz lassen sich Neuzulassung, Halterwechsel, Wiederzulassung, Außerbetriebsetzung (Abmeldung) sowie Adressänderungen durchgehend online ohne Behördentermin abwickeln.
- Darf das LAU-Kennzeichen bei einem Umzug oder Halterwechsel übernommen werden?
- Ja. Durch die bundesweite Kennzeichenmitnahme kann ein bestehendes LAU-Kennzeichen bei Wohnsitzwechsel oder Umschreibung weitergeführt werden, sofern das Fahrzeug zugelassen bleibt. Neue Schilder sind in diesem Fall nicht erforderlich.
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Alle Kennzeichen-Kürzel in Bayern →Zuletzt aktualisiert: 27.10.2026.